Mit Unverständnis haben wir die Auslegung von § 1 Abs. 2b der hessischen CoKoBeV (Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung) gelesen:
"Es wird davon ausgegangen, dass ein besonderes öffentliches Interesse für Chorproben nicht besteht; Chor- und Orchesterproben, die nicht beruflich bedingt sind und für die deshalb kein öffentliches Interesse besteht, dürfen daher aktuell nicht stattfinden. Umfasst sind alle Zusammenkünfte zum Musizieren [...]."
Das können und wollen wir so nicht stehen lassen. Daher rufen zahlreiche hessische Chor- und Musikverbände zu einer konzertierten Protestaktion auf. Bitte unterstützen Sie unsere Aktion, indem Sie folgenden Protestbrief ausdrucken, unterschreiben und an den Ministerpräsidenten Volker Bouffier sowie an Sozialminister Kai Klose MdL senden.
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